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Klage, eingereicht am 22. Februar 2012 - Syriatel Mobile Telecom/Rat

(Rechtssache T-99/12)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Syriatel Mobile Telecom (Joint Stock Company) (Damaskus, Syrien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt E. Ruchat)

Beklagter: Rat der Europäischen Union

Anträge

Die Klägerin beantragt,

ihre Klage für zulässig und begründet zu erklären;

infolgedessen den Beschluss 2011/782/GASP vom 1. Dezember 2011 sowie die Verordnung (EU) Nr. 36/2012 vom 18. Januar 2012 und deren nachfolgende Durchführungsmaßnahmen für nichtig zu erklären, soweit sie davon betroffen ist;

dem Rat der Europäischen Union die Kosten im Zusammenhang mit dem vorliegenden Rechtszug aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Zur Stützung der Klage macht die Klägerin vier Klagegründe geltend, von denen die ersten drei im Wesentlichen mit den in den Rechtssachen T-432/11, Makhlouf/Rat2, und T-433/11, Makhlouf/Rat, geltend gemachten Klagegründen identisch sind oder diesen ähneln.

Der vierte Klagegrund ist auf einen Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung gestützt, der zu einer Verfälschung des Wettbewerbs sowohl innerhalb der Europäischen Union als auch in Syrien sowie zwischen diesen beiden Hoheitsgebieten führt.

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1 - ABl. 2011, C 290, S. 13.

2 - ABl. 2011, C 290, S. 14.