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Amtsblattmitteilung

 

Klage der Castell del Remei S.L. gegen das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle), eingereicht am 7. Januar 2005

(Rechtssache T-13/05)

(Sprache der Klageschrift: Spanisch)

Die Castell del Remei S.L. hat am 7. Januar 2005 eine Klage gegen das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigte der Klägerin sind die Rechtsanwälte Jorge Grau Mora und Alejandro Angulo, Barcelona, Rechtsanwältin María Baylos Morales und Rechtsanwalt Antonio Velázquez Ibáñez, Madrid, und die Rechtsanwälte Fernand de Visscher, Emmanuel Cornu, Eric de Gryse und Donatienne Moreau, Brüssel.

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer vom 27. Oktober 2004 in der Sache R 691/2003-1 aufzuheben;

dem Amt die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:Die Klägerin.
Angemeldete Gemeinschaftsmarke:Wortmarke "ODA" - Anmeldung Nr. 1 655 786 für Waren der Klasse 33 (alkoholische Getränke, ausgenommen Bier).
Inhaberin der Widerspruchsmarke oder des Widerspruchszeichens:

Bodegas Roda S.A.
Widerspruchsmarke oder -zeichen:Internationale Wortmarke "RODA" (Nr. 703 486), spanische Wortmarke "BODEGAS RODA" für Wein und Liköre der Klasse 33, spanische Wortmarken "RODA" (Nr. 1 757 553), "RODA II" (Nr. 2 006 615), "RODA I" (Nr. 2 006 616) und die griechische nationale Marke "RODA" (Nr. 137 050) für Weine und Liköre der Klasse 33 und die Unternehmensbezeichnung "BODEGAS RIOJA" für "Weinbau und -erzeugung".
Entscheidung der Widerspruchsabteilung:Stattgabe des Widerspruchs und Zurückweisung der Anmeldung.
Entscheidung der Beschwerdekammer:Zurückweisung der Beschwerde.
Klagegründe:Fehlerhafte Anwendung von Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 40/94.

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