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Amtsblattmitteilung

 

Klage des Wim De Waele gegen das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM), eingereicht am 18. Januar 2005

(Rechtssache T-15/05)

Verfahrenssprache: Niederländisch

Wim De Waele, wohnhaft in Brügge (Belgien), hat am 18. Januar 2005 eine Klage gegen das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigte des Klägers sind die Rechtsanwälte Paul Maeyaert und Samuel Granata.

Der Kläger beantragt,

die angefochtene Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 15. November 2004 (Sache R 820/2004-1) abzuändern und teilweise für nichtig zu erklären, insbesondere insoweit als sie sich auf die Waren "Därme für Fleisch- und Wurstwaren" aus Klasse 18 bezieht, mindestens aber insoweit als sie sich auf die Waren "Därme für Fleisch- und Wurstwaren, bestimmt für berufsmäßige Abnehmer" bezieht;

dem HABM die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Betroffene Gemeinschaftsmarke:Dreidimensionale Marke in der Gestalt einer länglichen Form mit nach links und rechts verlaufenden Einkerbungen, die zu geometrischen rautenförmigen Hülsen für Waren der Klassen 18, 29 und 30 führen - Anmeldung Nr. 3 050 531.
Entscheidung des Prüfers:Ablehnung der Anmeldung.
Entscheidung der Beschwerdekammer:Zurückweisung der Beschwerde.
Klagegründe:Verstoß gegen Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung Nr. 40/94.

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