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Klage, eingereicht am 21. Dezember 2012 - Royalton Overseas/HABM - SC Romarose Invest (KAISERHOFF)

(Rechtssache T-556/12)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Parteien

Klägerin: Royalton Overseas Ltd (Road Town, Britische Jungferninseln) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt C. Năstase)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: SC Romarose Invest Srl (Bukarest, Rumänien)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die am 22. Oktober 2012 mitgeteilte Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer der Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 4. Oktober 2012 in der Sache R 2535/2011-1 aufzuheben.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke "KAISERHOFF" für Waren und Dienstleistungen der Klassen 8 und 21 - Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 9242066.

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Rumänische Wortmarke Nr. 110 809 "KAISERHOFF" für Waren der Klassen 11, 21 und 35.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde stattgegeben.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Verstoß gegen Regel 50 in Verbindung mit Regel 20 Abs. 7 der Verordnung Nr. 2868/95 und die Art. 76 Abs. 1 und 42 Abs. 5 der Verordnung Nr. 207/2009 des Rates.

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