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Amtsblattmitteilung

 

Klage der Electronics for Imaging Inc. gegen das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM), eingereicht am 2. Januar 2004

(Rechtssache T-1/04) (Rechtssache ...

(Verfahrenssprache: Englisch) Verfahrenssprache: ...

Die Electronics for Imaging Inc., Foster City, Kalifornien (USA), hat am 2. Januar 2004 eine Klage gegen das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigter der Klägerin ist Barrister S. Malynicz.

Die Klägerin beantragt, ... beantragt,

die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer vom 25. August 2003 in der Sache R 0793/2002-4 aufzuheben, soweit darin die Anmeldung des Zeichen VELOCITY als Gemeinschaftsmarke nach Artikel 7 Absatz 1 Buchstaben b und c der Verordnung über die Gemeinschaftsmarke zurückgewiesen wurde;

dem Amt seine eigenen Kosten und die Kosten der Klägerin aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Angemeldete Gemeinschaftsmarke:    Wortmarke "VELOCITY" - Anmeldung Nr. 1661842.

Waren oder Dienstleistungen:    Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 16, 37 und 42.

Bei der Beschwerdekammer angefochtene

Entscheidung:    Zurückweisung der Anmeldung durch den Prüfer.

Klagegründe:    Verstoß gegen Artikel 7 Absatz 1 Buchstaben b und c der Verordnung Nr. 40/94.

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