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Amtsblattmitteilung

 

Klage der Simonds Farsons Cisk Plc gegen das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM), eingereicht am 7. Januar 2004

(Rechtssache T-3/04)

Verfahrenssprache: Zu bestimmen nach Artikel 131 § 2 der Verfahrensordnung - Sprache der Klageschrift: Englisch

Die Simonds Farsons Cisk Plc, Mriehel (Malta), hat am 7. Januar 2004 eine Klage gegen das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigte der Klägerin sind die Solicitors M. Bagnall und I. Wood und Barrister R. Hacon.

Anderer Beteiligter im Verfahren vor der Beschwerdekammer: SA Spa Monopole, Compagnie fermière de Spa (SA Spa Monopole NV).

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer vom 4. November 2003 aufzuheben;

die Entscheidung Nr. 2880/2002 der Widerspruchsabteilung vom 27. September 2002 aufrechtzuerhalten;

dem Amt aufzugeben, die Gemeinschaftsmarkenanmeldung zurückzuweisen;

die Kosten (a) des Widerspruchsverfahrens, (b) des Verfahrens vor der Beschwerdekammer und (c) des vorliegenden Verfahrens der Spa Monopole und/oder dem HABM aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelder der Gemeinschaftsmarke:SA Spa Monopole NV.
Angemeldete Gemeinschaftsmarke:

Bildmarke "KINJI by Spa" für Waren der Klassen 29 und 32 (z. B. Fruchtsäfte, Mineralwässer und kohlensäurehaltige Wässer und andere nichtalkoholische Getränke mit Fruchtsaft).
Inhaber der Widerspruchsmarke oder des Widerspruchszeichens:

Die Klägerin.
Widerspruchsmarke oder Widerspruchszeichen:

Gemeinschaftsmarke "KINNIE" (Nr. 427 237) für Waren der Klasse 32 (Biere; nichtalkoholische Getränke; Präparate für die Zubereitung von Getränken).
Entscheidung der Widerspruchsabteilung:

Zurückweisung der Anmeldung.
Entscheidung der Beschwerdekammer:

Aufhebung der Entscheidung der Widerspruchsabteilung und Zurückweisung des Widerspruchs.
Klagegrund:Verletzung von Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 40/94;

Verletzung von Artikel 73 der Verordnung Nr. 40/94;

Verwechslungsgefahr beim Publikum in allen oder, hilfsweise, in einem erheblichen Teil der Schutzgebiete in der Europäischen Union.

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