Language of document :

Klage, eingereicht am 18. August 2021 – TB/ENISA

(Rechtssache T-511/21)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: TB (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältinnen L. Levi und N. Flandin)

Beklagte: Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit (ENISA)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der ENISA aufzuheben, den Arbeitsvertrag der Klägerin zu verlängern, soweit die Klägerin dadurch auf eine Stelle ohne Führungsaufgaben versetzt wird, wobei diese Entscheidung dadurch formalisiert wurde, dass die unterschriebene, am 13. Oktober 2020 von der ENISA versandte und als Änderung des Vertrags der Klägerin vorgelegte Fassung des Dokuments am 26. Oktober 2020 sowohl von der Klägerin als auch von der ENISA unterschrieben wurde;

soweit erforderlich, die Entscheidung der Beklagten vom 12. Mai 2021 aufzuheben, mit der die Beschwerde der Klägerin nach Art. 90 Abs. 2 des Beamtenstatuts gegen die Verlängerungsentscheidung zurückgewiesen wurde;

den Ersatz des der Klägerin entstandenen materiellen und immateriellen Schadens anzuordnen;

der Beklagten die gesamten Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klägerin stützt ihre Klage auf zwei Klagegründe.

Erster Klagegrund: Die Verlängerungsentscheidung sei rechtswidrig, da sie aus der von der ENISA eingeleiteten Umstrukturierung resultiere, die nicht im dienstlichen Interesse durchgeführt worden sei – Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 des Beamtenstatuts, Verstoß gegen den Transparenzgrundsatz und den Grundsatz der Nichtdiskriminierung und Verstoß gegen Art. 18 Abs. 1 und 20 Abs. 2 Buchst. a der „Management Board decision MB/2018/14“ (Verwaltungsratsbeschluss MB/2018/14).

Die Umstrukturierung sei mit einem Mangel an Klarheit und Transparenz behaftet, verstoße gegen den Grundsatz der Rechtssicherheit, leide an einem offensichtlichen Beurteilungsfehler und verletze das sechste Prinzip des Beschlusses MB/2020/5.

Die Umstrukturierung sei mit einem Begründungsmangel behaftet.

Die Umstrukturierung sei unter Verstoß gegen Anhang 1 der Verwaltungsmitteilung durchgeführt worden.

Die Umstrukturierung sei unter Verletzung des siebten und achten Prinzips des Beschlusses MB/2020/5, unter Verstoß gegen den Grundsatz der guten Verwaltung und Art. 41 der Charta der Grundrechte sowie unter Verletzung der Sorgfaltspflicht durchgeführt worden.

Zweiter Klagegrund: Die Verlängerungsentscheidung sei rechtswidrig, da der Vertrag der Klägerin nicht durch ein transparentes und faires Verfahren verlängert worden sei – Verstoß gegen Art. 1 der „ED Decision 38/2017“ (ED Beschluss 38/2017) und Nr. 5.1 der „Standard Operating Procedure“ (Standardarbeitsanweisung) sowie Verstoß gegen die Pflicht zur guten Verwaltung.

____________