Klage, eingereicht am 22. September 2021 – L’Oréal/EUIPO – Heinze (K K WATER)
(Rechtssache T-610/21)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: L’Oréal (Paris, Frankreich) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt T. de Haan)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Anderer Beteiligter im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Arne-Patrik Heinze (Hamburg, Deutschland)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Anmelderin der streitigen Marke: Klägerin
Streitige Marke: Anmeldung der Unionsbildmarke K K WATER – Anmeldung Nr. 18 092 777
Verfahren vor dem EUIPO: Widerspruchsverfahren
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des EUIPO vom 21. Juni 2021 in der Sache R 2327/2020-2
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die angefochtene Entscheidung aufzuheben;
dem EUIPO und dem Streithelfer die Kosten einschließlich der Kosten, die der Klägerin vor der Zweiten Beschwerdekammer des EUIPO entstanden sind, aufzuerlegen.
Angeführter Klagegrund
Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates.
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