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Klage, eingereicht am 22. September 2021 – L’Oréal/EUIPO – Heinze (K K WATER)

(Rechtssache T-610/21)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: L’Oréal (Paris, Frankreich) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt T. de Haan)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)

Anderer Beteiligter im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Arne-Patrik Heinze (Hamburg, Deutschland)

Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO

Anmelderin der streitigen Marke: Klägerin

Streitige Marke: Anmeldung der Unionsbildmarke K K WATER – Anmeldung Nr. 18 092 777

Verfahren vor dem EUIPO: Widerspruchsverfahren

Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des EUIPO vom 21. Juni 2021 in der Sache R 2327/2020-2

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die angefochtene Entscheidung aufzuheben;

dem EUIPO und dem Streithelfer die Kosten einschließlich der Kosten, die der Klägerin vor der Zweiten Beschwerdekammer des EUIPO entstanden sind, aufzuerlegen.

Angeführter Klagegrund

Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates.

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