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Klage, eingereicht am 26. Juli 2013 – Intermark/HABM – Coca-Cola (RIENERGY Cola)

(Rechtssache T-384/13)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Parteien

Klägerin: Intermark Srl (Stei, Rumänien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Á. László)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: The Coca-Cola Company (Atlanta, USA)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

der Klage stattzugeben, die angefochtene Entscheidung des Beklagten abzuändern und die Zurückweisung des Widerspruchs und die Eintragung des Zeichens der Anmelderin in seiner Gesamtheit als Marke anzuordnen;

in dem Fall, dass das Gericht die Durchführung einer weiteren gründlichen Untersuchung des Sachverhalts und der Beweismittel für unerlässlich hält, die angefochtene Entscheidung des Beklagten aufzuheben und die Sache für weitere Untersuchungen und eine neue Entscheidung an das HABM zurückzuverweisen;

dem Beklagten die Kosten der Klägerin aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke „Cola“ für Waren und Dienstleistungen in den Klassen 32 und 35 – Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 9 507 963.

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Gemeinschaftsmarkeneintragungen Nr. 8 792 475, Nr. 2 107 118 und Nr. 8 709 818 der Bildmarke „Coca-Cola“ für Waren und Dienstleistungen in den Klassen 30, 32, 33 und 35.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde in vollem Umfang stattgegeben.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009 des Rates.