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Klage, eingereicht am 27. November 2013 – Unión de Almacenistas de Hierros de España/Kommission

(Rechtssache T-623/13)

Verfahrenssprache: Spanisch

Parteien

Klägerin: Unión de Almacenistas de Hierros de España (Madrid, Spanien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte A. Creus Carreras und A. Valiente Martín)

Beklagte: Europäische Kommission

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Kommission vom 18. September 2013 für nichtig zu erklären;

der Kommission die Kosten dieses Verfahrens aufzuerlegen und

der Kommission darüber hinaus als prozessleitende Maßnahme aufzugeben, dem Gericht die Dokumente, zu denen sie den Zugang verweigert hat, zur Prüfung und zur Feststellung der Richtigkeit der in der Klageschrift gemachten Angaben vorzulegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Im vorliegenden Verfahren beantragt die Klägerin die Nichtigerklärung der expliziten Zurückweisung des Antrags auf Zugang zu bestimmten Dokumenten. Die implizite Zurückweisung dieses Antrags ist Gegenstand der Rechtssache T-419/13, Unión de Almacenistas de Hierros de España/Kommission.

Die Klagegründe und wesentlichen Argumente ähneln denen, die in der genannten Rechtssache bereits geltend gemacht wurden.