Klage, eingereicht am 5. Oktober 2012 - Moreda-Riviere Trefilerías/Kommission
(Rechtssache T-440/12)
Verfahrenssprache: Spanisch
Parteien
Klägerin: Moreda-Riviere Trefilerías, SA (Gijón, Spanien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwalt F. González Díaz und Rechtsanwältin P. Herrero Prieto)
Beklagte: Europäische Kommission
Anträge
Die Klägerin beantragt,
den Beschluss der Europäischen Kommission vom 25. Juli 2012 in der Sache COMP/38.344 - Spannstahl gemäß Art. 264 AEUV für nichtig zu erklären;
der Kommission gemäß Art. 24 der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union und Art. 64 § 3 Buchst. d der Verfahrensordnung des Gerichts aufzugeben, die Unterlagen, Berechnungen und die übrigen tatsächlichen und rechtlichen Gegebenheiten vorzulegen, auf deren Grundlage sie den Anträgen auf Berücksichtigung der Leistungsunfähigkeit von Proderac, CB, ITAS, OriMartin und Siderúrgica Latina Martin und/oder auf Ermäßigung des Betrags der Geldbuße von ArcelorMittal stattgegeben hat;
in jedem Fall der Europäischen Kommission die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Klagegründe und wesentlichen Argumente sind jene, die bereits in der Rechtssache T-438/12, Global Steel Wire/Kommission, geltend gemacht wurden.
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