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SEQ CHAPTER \h \r 1

Klage, eingereicht am 22. September 2008 - Chocoladefabriken Lindt & Sprüngli/HABM (Form eines Schokoladehasens)

(Rechtssache T-395/08)

Verfahrenssprache: Deutsch

Parteien

Klägerin: Chocoladefabriken Lindt & Sprüngli AG (Kilchberg, Schweiz) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte R. Lange, E. Schalast und G. Hild)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Anträge der Klägerin

Die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 18.07.2008 (Beschwerdesache R 419/2008-4) aufzuheben;

die Kosten des Verfahrens dem Beklagten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Betroffene Gemeinschaftsmarke: die dreidimensionale Marke in Form eines Schokoladehasens für Waren der Klasse 30 - Anmeldung Nr. 3 664 372

Entscheidung des Prüfers: Zurückweisung der Anmeldung

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde

Klagegründe: Die angemeldete Marke sei ungewöhnlich, habe eine herkunftshinweisende Funktion und besitze die erforderliche Unterscheidungskraft.

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