Language of document : ECLI:EU:T:2012:575





Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 25. Oktober 2012 –
IDT Biologika/Kommission

(Rechtssache T‑503/10)

„Öffentliche Lieferaufträge – Ausschreibungsverfahren – Lieferung von Tollwut-Impfstoffen nach Serbien – Ablehnung des Angebots eines Bieters – Auftragsvergabe an einen anderen Bieter“

1.                     Öffentliche Aufträge der Europäischen Union – Vergabe eines Auftrags aufgrund einer Ausschreibung – Ermessen der Organe – Gerichtliche Nachprüfung – Grenzen (Verordnung Nr. 1605/2002 des Rates; Verordnung Nr. 2342/2002 der Kommission) (vgl. Randnrn. 19, 20)

2.                     Öffentliche Aufträge der Europäischen Union – Ausschreibungsverfahren – Verpflichtung, die Grundsätze der Gleichbehandlung der Bieter und der Transparenz zu beachten (Verordnung Nr. 1605/2002 des Rates, Art. 89 Abs. 1 und Art. 168) (vgl. Randnr. 51)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Delegation der Europäischen Union in der Republik Serbien vom 10. August 2010 (ABl. 2010, S 192‑292332), den Auftrag EuropeAid/129809/C/SUP/RS für die Lieferung eines Tollwut-Impfstoffs für Impfkampagnen in Serbien an das Konsortium unter der Leitung der Bioveta a.s. zu vergeben und das Angebot der Klägerin abzulehnen

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die IDT Biologika GmbH trägt die Kosten.