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Klage, eingereicht am 28. März 2013 - Skype/HABM - British Sky Broadcasting und Sky IP International (SKYPE)

(Rechtssache T-183/13)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: Skype (Dublin, Irland) (Prozessbevollmächtigte: I. Fowler, Solicitor, Rechtsanwältin J. Schmitt und J. Mellor, QC)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: British Sky Broadcasting Group plc (Isleworth, Vereinigtes Königreich) und Sky IP International Ltd (Isleworth)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 30. Januar 2013 in der Sache R 2398/2010-4 aufzuheben;

dem Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke "SKYPE" - Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 3 660 065 für Dienstleistungen der Klasse 38.

Inhaberinnen des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Wortmarke "SKY" für Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 38 und 41 - Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 3 203 411.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde für alle streitigen Waren stattgegeben.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009 des Rates.

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