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Urteil des Gerichts vom 7. Dezember 2010 - Nute Partecipazioni und La Perla/HABM - Worldgem Brands (NIMEI LA PERLA MODERN CLASSIC)

(Rechtssache T-59/08)1

(Gemeinschaftsmarke - Nichtigkeitsverfahren - Gemeinschaftswortmarke NIMEI LA PERLA MODERN CLASSIC - Ältere nationale Bildmarken la PERLA - Relatives Eintragungshindernis - Schädigung des Rufs - Art. 8 Abs. 5 und Art. 52 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung [EG] Nr. 40/94 [jetzt Art. 8 Abs. 5 und Art. 53 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 207/2009])

Verfahrenssprache: Italienisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerinnen: Nute Partecipazioni SpA, vormals Gruppo La Perla SpA sowie La Perla Srl (Bologna, Italien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte R. Morresi und A. Dal Ferro)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Prozessbevollmächtigte: zunächst L. Rampini, dann O. Montalto)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM und Streithelferin vor dem Gericht: Worldgem Brands Srl, vormals Worldgem Brands - Gestão e Investimentos Lda (Creazzo, Italien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte V. Bilardo, M. Mazzitelli und C. Bacchini)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 19. November 2007 (Sache R 537/2004-2) zu einem Nichtigkeitsverfahren zwischen Nute Partecipazioni SpA einerseits und Worldgem Brands Srl andererseits

Tenor

Die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 19. November 2007 (Sache R 537/2004-2) wird aufgehoben, soweit das HABM den Antrag auf Nichtigerklärung zurückgewiesen und der Nute Partecipazioni SpA ihre eigenen Kosten auferlegt hat.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Das HABM trägt seine eigenen Kosten und 90 % der Kosten von Nute Partecipazioni und der La Perla Srl im Verfahren vor dem Gericht sowie sämtliche Kosten von Nute Partecipazioni im Verfahren vor der Beschwerdekammer.

Nute Partecipazioni und La Perla tragen 10 % ihrer eigenen Kosten im Verfahren vor dem Gericht.

Die Worldgem Brands Srl trägt ihre eigenen Kosten.

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1 - ABl. C 92 vom 12.4.2008.