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Urteil des Gerichts vom 12. September 2012 - Ertmer/HABM - Caterpillar (erkat)

(Rechtssache T-566/10)

(Gemeinschaftsmarke - Nichtigkeitsverfahren - Gemeinschaftswortmarke erkat - Ältere Gemeinschafts- und nationale Wort- und Bildmarken CAT - Relative Eintragungshindernisse - Verwechslungsgefahr - Beeinträchtigung der Wertschätzung - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und Abs. 5 der Verordnung [EG] Nr. 207/2009 - Begründungspflicht)

Verfahrenssprache: Deutsch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: Jutta Ertmer (Tastungen, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte A. von Mühlendahl und C. Eckhartt)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Prozessbevollmächtigter: G. Schneider)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM und Streithelferin vor dem Gericht: Caterpillar, Inc. (Peoria, Illinois, Vereinigte Staaten) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte A. Renck, V. von Bomhard und E. Nicolás Gómez)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 7. September 2010 (Sache R 270/2010-1) zu einem Nichtigkeitsverfahren zwischen der Caterpillar Inc. und Jutta Ertmer

Tenor

Die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 7. September 2010 (Sache R 270/2010-1) wird aufgehoben.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Das HABM und die Caterpillar Inc. tragen die Kosten.

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1 - ABl. C 55 vom 19.2.2011.