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Klage, eingereicht am 21. Dezember 2010 - ThyssenKrupp Steel Europe/HABM (Highprotect)

(Affaire T-565/10)

Sprache der Klageschrift: Deutsch

Verfahrensbeteiligte Parteien

Klägerin: ThyssenKrupp Steel Europe AG (Duisburg, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin U. Ulrich)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 30. September 2010 in der Sache R 1038/2010-1 aufzuheben;

dem HABM die Kosten des Verfahrens, einschließlich der im Laufe des Beschwerdeverfahrens angefallenen Kosten, aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke "Highprotect" für Waren der Klasse 6.

Entscheidung des Prüfers: Zurückweisung der Anmeldung.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c der Verordnung Nr. 207/20091, da die betroffene Gemeinschaftsmarke unterscheidungskräftig und nicht beschreibend sei.

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1 - Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates vom 26. Februar 2009 über die Gemeinschaftsmarke (ABl. 2009, L 78, S. 1).