Vorabentscheidungsersuchen des Tribunale Amministrativo Regionale per il Lazio (Italien), eingereicht am 8. August 2023 –Caronte & Tourist SpA/Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato
(Rechtssache C-511/23, Caronte & Tourist)
Verfahrenssprache: Italienisch
Vorlegendes Gericht
Tribunale Amministrativo Regionale per il Lazio
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: Caronte & Tourist SpA
Beklagte: Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato
Vorlagefrage
Ist Art. 102 AEUV unter Berücksichtigung des Wettbewerbsschutzes und der Effektivität des Verwaltungshandelns dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung wie derjenigen entgegensteht, die sich aus der Anwendung von Art. 14 des Gesetzes Nr. 689 vom 24. November 1981 – so wie er von der Rechtsprechung ausgelegt wird – ergibt, wonach die Autorità garante e della mercato (italienische Wettbewerbs- und Marktaufsichtsbehörde) verpflichtet ist, ein Untersuchungsverfahren zur Überprüfung des Vorliegens eines Missbrauchs einer beherrschenden Stellung innerhalb einer Ausschlussfrist von 90 Tagen einzuleiten, wobei die Frist ab dem Zeitpunkt läuft, an dem die Behörde Kenntnis von den wesentlichen Merkmalen des Verstoßes erlangt, die schon bei der ersten Meldung des Verstoßes vorliegen können?
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