Language of document : ECLI:EU:T:2015:192





Urteil des Gerichts (Neunte Kammer) vom 26. März 2015 –

Royal County of Berkshire Polo Club/HABM – Lifestyle Equities (Royal County of Berkshire POLO CLUB)

(Rechtssache T‑581/13)

„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke Royal County of Berkshire POLO CLUB – Ältere Gemeinschaftsbildmarken BEVERLY HILLS POLO CLUB – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Begründungspflicht – Art. 75 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009“

1.                     Gemeinschaftsmarke – Verfahrensvorschriften – Begründung von Entscheidungen (Art. 296 AEUV; Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 75 Satz 1) (vgl. Rn. 19, 20, 23)

2.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Beurteilungskriterien (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 28, 29, 74)

3.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Ähnlichkeit der betreffenden Waren oder Dienstleistungen – Beurteilungskriterien (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 36)

4.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Ähnlichkeit der betreffenden Marken – Beurteilungskriterien (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 39-41)

5.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Bildmarken Royal County of Berkshire POLO CLUB und BEVERLY HILLS POLO CLUB (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 72, 73, 78, 79, 82-85)

6.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Gewichtung der ähnlichen oder unterschiedlichen Bestandteile der Zeichen – Berücksichtigung der Eigenschaften der Zeichen oder der Bedingungen der Vermarktung der Waren oder Dienstleistungen (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 80)

Gegenstand

Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 25. Juli 2013 (Sache R 1374/2012‑2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Lifestyle Equities CV und der Royal County of Berkshire Polo Club Ltd

Tenor

1.

Die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM) vom 25. Juli 2013 (Sache R 1374/2012‑2) wird aufgehoben, soweit mit ihr die Anmeldung der Gemeinschaftsmarke Nr. 9642621 für „Peitschen, Pferdegeschirre, Sattlerwaren“ zurückgewiesen wird.

2.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3.

Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.