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Amtsblattmitteilung

 

Klage der Marie Tzirani gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingereicht am 3. März 2004

(Rechtssache T-88/04)

(Verfahrenssprache: Französisch)

Marie Tzirani, wohnhaft in Brüssel, hat am 3. März 2004 eine Klage gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigter der Klägerin ist Rechtsanwalt Eric Boigelot.

Die Klägerin beantragt,

-    die am 23. Mai 2003 von der Kommission getroffene Entscheidung, mit der ihre Bewerbung um die A 2-Stelle des Direktors der Direktion ADMIN. C "Sozialpolitik, Personal in Luxemburg, Arbeitssicherheit und -hygiene" abgelehnt wurde, aufzuheben;

-    die Ernennung eines anderen Beamten auf diese Stelle aufzuheben;

-    soweit erforderlich, die stillschweigende Zurückweisung ihrer am 7. August 2003 eingelegten und unter dem Aktenzeichen R/461/03 eingetragenen Beschwerde aufzuheben;

-    der Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Zur Begründung ihrer Klage beruft sich die Klägerin auf eine Verletzung der Artikel 7, 14, 25 Absatz 2, 29 Absatz 1 Buchstabe a und 45 des Statuts und auf eine Verletzung der Bestimmungen über die Ernennung der Beamten in den Besoldungsgruppen A 1 und A 2, auf einen Ermessensmissbrauch und einen Verstoß gegen die allgemeinen Rechtsgrundsätze wie den Grundsatz der Legalität, der Anwartschaft auf eine Laufbahn, der Gleichbehandlung und schließlich die Grundsätze, die die Anstellungsbehörde verpflichteten, eine Entscheidung nur auf der Grundlage rechtlich zulässiger Gründe zu erlassen, d. h. relevanter und nicht mit einem offensichtlichen Beurteilungsfehler behafteter Gründe.

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