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Amtsblattmitteilung

 

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Klage des Alexander Just gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingereicht am 3. März 2004

(Rechtssache T-91/04)

Verfahrenssprache: Deutsch

Herr Alexander Just, Hoeilaart (Belgien), hat am 3. März 2004 eine Klage gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht.

Prozeßbevollmächtigter des Klägers ist Rechtsanwalt G. Lebitsch.

Der Kläger beantragt,

-     die Entscheidung des Prüfungsausschusses des Auswahlverfahrens KOM/A/2/02 mov 22.4.2003, mit welcher der Kläger aufgrund des Ergebnisses des Vorauswahltests nicht zur nächsten Phase des Auswahlverfahrens zugelassen wurde, für nichtig zu erklären und aufzuheben,

-     die Entscheidung des Prüfungsausschusses der Anstellungsbehörde vom 25.11.03 über die Beschwerde des Klägers vom 11.07.03 gemäß Artikel 90 Absatz 2 des Statuts für nichtig zu erklären und aufzuheben,

-     der Beklagten sämtliche Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Der Kläger nahm an den Vorauswahltests zum Auswahlverfahren KOM/A/2/02 zur Bildung einer Einstellungsreserve für Verwaltungsreferendarinnen/Verwaltungsreferendare im Sachgebiet "Umwelt" teil. Er wurde vom Prüfungsausschuss verständigt, dass das von ihm in allen Tests zusammengefasste Ergebnis nicht reiche, um ihn zur nächsten Phase des Auswahlverfahrens zuzulassen. Zur Begründung seiner Klage macht der Kläger geltend, dass einige der Fragen von Test "a)" fehlerhaft gewesen seien. Wären diese Fragen annulliert worden, so hätte der Kläger die notwendige Punktzahl erreicht, um zur nächsten Phase zugelassen zu werden.

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