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Beschluss des Gerichts erster Instanz vom 8. Dezember 2005 - Just / Kommission

(Rechtssache T-91/04)1

(Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - Auswahlverfahren - Aussetzung der Durchführung - Zulässigkeit)

Verfahrenssprache: Deutsch

Parteien

Kläger: Alexander Just (Hoeilaart, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt G. Lebitsch)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigter: H. Krämer im Beistand von Rechtsanwalt B. Wägenbaur)

Gegenstand der Rechtssache

Aufhebung der Entscheidung des Prüfungsausschusses des Auswahlverfahrens KOM/A/2/02, mit der dem Kläger für die Vorauswahlphase eine Punktzahl zuerkannt wurde, die nicht ausreichte, um ihn zu den weiteren Prüfungen des Auswahlverfahrens zuzulassen

Tenor des Beschlusses

Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen.

Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

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1 - ABl. C 106 vom 30.4.2004.