Beschluss des Gerichts erster Instanz vom 8. Dezember 2005 - Just / Kommission
(Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - Auswahlverfahren - Aussetzung der Durchführung - Zulässigkeit)
Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Kläger: Alexander Just (Hoeilaart, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt G. Lebitsch)
Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigter: H. Krämer im Beistand von Rechtsanwalt B. Wägenbaur)
Gegenstand der Rechtssache
Aufhebung der Entscheidung des Prüfungsausschusses des Auswahlverfahrens KOM/A/2/02, mit der dem Kläger für die Vorauswahlphase eine Punktzahl zuerkannt wurde, die nicht ausreichte, um ihn zu den weiteren Prüfungen des Auswahlverfahrens zuzulassen
Tenor des Beschlusses
Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen.
Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
____________1 - ABl. C 106 vom 30.4.2004.