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Beschluss des Gerichts erster Instanz vom 8. Dezember 2005 - Moren Abat / Kommission

(Rechtssache T-92/04)1

(Beamte - Allgemeines Auswahlverfahren - Multiple-Choice-Fragen - Richtigkeit der Antworten im Korrekturformular - Klage, der offensichtlich jede rechtliche Grundlage fehlt)

Verfahrenssprache: Deutsch

Parteien

Klägerin: Marta Cristina Moren Abat (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt G. Lebitsch)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigter: H. Krämer im Beistand von Rechtsanwalt B. Wägenbaur)

Gegenstand der Rechtssache

Aufhebung der Entscheidung des Prüfungsausschusses für das allgemeine Auswahlverfahren KOM/A/1/02, mit der der Klägerin in der Vorauswahlphase eine für die Zulassung zu den weiteren Prüfungen dieses Auswahlverfahrens nicht ausreichende Punktzahl zugeteilt wurde

Tenor des Beschlusses

Die Klage wird abgewiesen.

Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.

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1 - ABl. C 118 vom 30.4.2004.