Amtsblattmitteilung
BESCHLUSS DES PRÄSIDENTEN DES GERICHTS ERSTER INSTANZ
vom 9. Juni 2004
in der Rechtssache T-91/04 R: Alexander Just gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften
(Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - Auswahlverfahren - Aussetzung der Durchführung - Zulässigkeit)
(Verfahrenssprache: Deutsch)
In der Rechtssache T-91/04 R, Alexander Just, wohnhaft in Brüssel (Belgien), Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt G. Lebitsch, gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Bevollmächtigter: H. Krämer im Beistand von Rechtsanwalt B. Wägenbaur, Zustellungsanschrift in Luxemburg), wegen Aussetzung des Auswahlverfahrens KOM/A/2/02 zur Bildung einer Einstellungsreserve von Verwaltungsreferendarinnen und Verwaltungsreferendaren (A8) im Sachgebiet "Umwelt" oder Aussetzung der Gültigkeit der Reserveliste der Kandidaten dieses Auswahlverfahrens hat der Präsident des Gerichts am 9. Juni 2004 einen Beschluss mit folgendem Tenor erlassen:
1. Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen.
2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
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