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Klage, eingereicht am 21. Februar 2024 – Stanecki/Kommission

(Rechtssache T-108/24)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Rafal Stanecki (Brüssel, Belgien) (vertreten durch Rechtsanwältin A. Champetier und Rechtsanwalt S. Rodrigues)

Beklagte: Europäische Kommission

Anträge

Der Kläger beantragt,

die vorliegende Klage für zulässig und begründet zu erklären;

die angefochtene Entscheidung und, soweit erforderlich, die Entscheidung über die Zurückweisung der Beschwerde aufzuheben;

die Beklagte zum Ersatz des entstandenen Schadens, der auf 50 000 Euro beziffert wird, zu verurteilen;

die Beklagte zum Ersatz des Schadens, der dem Kläger entstanden sein soll auf 50 000 Euro beziffert wird, und zur Tragung aller Kosten zu verurteilen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Der Kläger stützt seine Klage gegen die Entscheidung der aus drei Diensten bestehenden Anstellungsbehörde in Disziplinarangelegenheiten vom 3. Juli 2023, mit der die Disziplinarstrafe des Versagens des Aufsteigens in den Dienstaltersstufen für einen Zeitraum von zwölf Monaten gegen den Kläger verhängt wurde, auf vier Gründe.

Offensichtliche Beurteilungsfehler, die mehrere Vorbereitungshandlungen betreffen.

Verstoß gegen Art. 12 des Statuts der Beamten der Europäischen Union (im Folgenden: Statut).

Verstoß gegen Art. 17a des Statuts, d. h. gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung, das außerdem durch Art. 11 Abs. 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union anerkannt werde.

Verstoß gegen die Art. 10 und 22 von Anhang IX des Statuts, d. h. gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

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