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Klage, eingereicht am 19. Februar 2024 – CL/Kommission

(Rechtssache T-109/24)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: CL (vertreten durch Rechtsanwältin N. Flandin)

Beklagte: Europäische Kommission

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die vorliegende Nichtigkeitsklage für zulässig und begründet zu erklären;

die Entscheidung der Anstellungsbehörde vom 11. Januar 2023 aufzuheben, soweit darin festgestellt wird, dass die dauernde Vollinvalidität der Klägerin nicht beruflich bedingt ist;

soweit erforderlich die Entscheidung der Anstellungsbehörde vom 10. Februar 2023 aufzuheben, mit der die Beschwerde der Klägerin gegen die Entscheidung vom 11. Januar 2023 zurückgewiesen wurde;

die Beklagte zum Ersatz des Schadens zu verurteilen;

der Beklagten die Kosten aufzulegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klage wird auf folgende drei Gründe gestützt:

Verstoß gegen Art. 41 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und gegen Art. 25 Abs. 2 des Beamtenstatuts der Europäischen Union sowie Verletzung der Begründungspflicht.

Rechtswidrigkeit der Entscheidung über die Invalidität sowie der angefochtenen Entscheidung aufgrund von Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit den Bedingungen, unter denen die Entscheidung des Invaliditätsausschusses erging.

Rechtswidrigkeit der Entscheidung über die Invalidität sowie der angefochtenen Entscheidung aufgrund eines offensichtlichen Beurteilungsfehlers, der auf einem falschen Verständnis des Begriffs „Berufskrankheit“ beruht.

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