Urteil des Gerichts erster Instanz vom 12. September 2007 - Glaverbel / HABM (Maserung einer Glasoberfläche)
(Gemeinschaftsmarke - Anmeldung einer Gemeinschaftsbildmarke mit der Darstellung der Maserung einer Glasoberfläche - Absolutes Eintragungshindernis - Fehlender Nachweis des Erwerbs von Unterscheidungskraft durch Benutzung)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: Glaverbel SA (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Möbus und T. Koerl)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Bevollmächtigter: Ó. Mondéjar)
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Dritten Beschwerdekammer des HABM vom 1. März 2006 (Sache R 986/2004-4) über die Anmeldung einer Gemeinschaftsbildmarke mit der Darstellung der Maserung einer Glasoberfläche
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Glaverbel SA trägt die Kosten.
____________1 - ABl. C 178 vom 29.7.2006.