Klage, eingereicht am 14. November 2011 - Solar-Fabrik/HABM (Premium L)
(Rechtssache T-583/11)
Verfahrenssprache: Deutsch
Verfahrensbeteiligte Parteien
Klägerin: Solar-Fabrik AG für Produktion und Vertrieb von solartechnischen Produkten (Freiburg im Breisgau, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M. Douglas)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die Entscheidung der ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 1. September 2011 in der Sache R 246/2011-1 aufzuheben;
dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke "Premium L" für Waren der Klassen 9 und 11.
Entscheidung des Prüfers: Zurückweisung der Anmeldung.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c der Verordnung Nr. 207/2009, da die angemeldete Marke unterscheidungskräftig sei.
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