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Beschluss des Gerichts vom 26. November 2013 – Pips/HABM – s.Oliver Bernd Freier (ISABELLA OLIVER)

(Rechtssache T-38/12)

(Gemeinschaftsmarke – Widerspruch – Zurücknahme des Widerspruchs − Erledigung)

Verfahrenssprache: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: Pips BV (Amsterdam, Niederlande) (Prozessb

(Rottendorf, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Körber und D. Kämper)GegenstandKlage gegen die En

tscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 20. Oktober 2011(Sache R 2420/2010-1) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der s.Oliver Bernd Freier GmbH & Co. KG und der Pips BVTenorDer Rechtsstreit ist in der Hauptsa

che erledig

t.Die Klägerin trägt ihre eigenen Kosten sowie die dem Beklagten entstandenen Kosten. Die Streithelferin trägt ihre eigenen Kosten.