Language of document : ECLI:EU:T:2009:292





Beschluss des Gerichts (Erste Kammer) vom 27. August 2009 – Abouchar/Kommission

(Rechtssache T-367/08)

„Außervertragliche Haftung – EEF – Bedingungen der Vergabe und Überwachung von Darlehen für ein landwirtschaftliches Anbauprojekt im Senegal – Verjährung – Unzulässigkeit“

1.                     Schadensersatzklage – Verjährungsfrist – Beginn (Art. 288 Abs. 2 EG; Satzung des Gerichtshofs, Art. 46 und 53 Abs. 1) (vgl. Randnrn. 23-25)

2.                     Schadensersatzklage – Verjährungsfrist – Unterbrechung (Art. 235 EG und 288 Abs. 2 EG; Satzung des Gerichtshofs, Art. 46 und 53 Abs. 1) (vgl. Randnrn. 40-41)

Gegenstand

Klage auf Ersatz des materiellen und immateriellen Schadens, der dem Kläger durch fehlerhaftes Verhalten der Kommission und ihrer Bediensteten im Zusammenhang mit den Bedingungen der Vergabe und Überwachung der vom Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) für sein landwirtschaftliches Anbauprojekt im Senegal gewährten Darlehen entstanden sein soll

Tenor

1.

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

2.

Herr Michel Abouchar trägt die Kosten.