Beschluss des Gerichts erster Instanz vom 27. August 2009 - Abouchar/Kommission
(Außervertragliche Haftung - EEF - Bedingungen der Vergabe und Überwachung von Darlehen für ein landwirtschaftliches Anbauprojekt im Senegal - Verjährung - Unzulässigkeit)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Michel Abouchar (Dakar, Senegal) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin B. Dubreuil-Basire und Rechtsanwalt J.-J. Lorang)
Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: A. Bordes und E. Cujo)
Gegenstand
Klage auf Ersatz des materiellen und immateriellen Schadens, den der Kläger infolge fehlerhaften Verhaltens der Kommission und ihrer Bediensteten im Zusammenhang mit den Bedingungen der Vergabe und Überwachung der vom Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) für sein landwirtschaftliches Anbauprojekt im Senegal gewährten Darlehen erlitten zu haben behauptet
Tenor
Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
Herr Michel Abouchar trägt die Kosten des Verfahrens.
____________1 - ABl. C 285 vom 8.11.2008.