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Urteil des Gerichts vom 9. April 2014 – Griechenland/Kommission

(Rechtssache T-150/12)1

(Staatliche Beihilfen – Zinsfreies Darlehen, das mit einer von den griechischen Behörden an Vereinigungen landwirtschaftlicher Genossenschaften im Getreidesektor gewährten staatlichen Bürgschaft gesichert wird – Beschluss, mit dem die Beihilfen für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt werden – Begründungspflicht – Vorteil – Beihilfen zur Behebung einer beträchtlichen Störung im Wirtschaftsleben eines Mitgliedstaats)

Verfahrenssprache: Griechisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: Hellenische Republik (Prozessbevollmächtigte: I. Chalkias, X. Basakou und A. Vasilopoulou)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: zunächst S. Thomas und D. Triantafyllou, dann M. Triantafyllou und P. Nĕmečkova)GegenstandKlage auf Nichtigerklärung des Beschlusses 2012/320/EU der Kommission vom 25. Januar 2012 betreffend die von Griechenland an Getreide erzeugende Landwirte und Getreidegenossenschaften gewährten Beihilfen (ABl. L 164, S. 10)T

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e: GriechischVerfahrensbeteiligteKlägerin: Hellenische Republik (Prozessbevollmächtigte: I. Chalkias, X. Basakou und A. Vasilopoulou)Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: zunächst S. Thomas und D. Tria