Language of document : ECLI:EU:T:2014:191





Urteil des Gerichts (Siebte Kammer) vom 9. April 2014 – Griechenland/Kommission

(Rechtssache T‑150/12)

„Staatliche Beihilfen – Zinsfreies Darlehen, das mit einer von den griechischen Behörden an Vereinigungen landwirtschaftlicher Genossenschaften im Getreidesektor gewährten staatlichen Bürgschaft gesichert wird – Beschluss, mit dem die Beihilfen für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt werden – Begründungspflicht – Vorteil – Beihilfen zur Behebung einer beträchtlichen Störung im Wirtschaftsleben eines Mitgliedstaats“

1.                     Staatliche Beihilfen – Beschluss der Kommission, mit dem die Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Binnenmarkt festgestellt wird – Begründungspflicht – Umfang (Art. 108 Abs. 2 AEUV und 296 AEUV) (vgl. Rn. 29, 30, 102-106, 110, 128-132, 134)

2.                     Recht der Europäischen Union – Auslegung – Handlungen der Organe – Begründung – Berücksichtigung (vgl. Rn. 31, 39)

3.                     Staatliche Beihilfen – Beschluss der Kommission, mit dem die Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Binnenmarkt festgestellt und deren Rückforderung angeordnet wird – Möglichkeit für die Kommission, den nationalen Behörden die Berechnung des genauen zu erstattenden Betrags zu überlassen – Beschluss, der Angaben enthält, die es seinem Adressaten ermöglichen, diesen Betrag und die zur Rückzahlung der Beihilfen verpflichteten Begünstigten zu bestimmen – Verletzung der Begründungspflicht – Verstoß gegen den Grundsatz der Rechtssicherheit – Nichtvorliegen (Art. 108 AEUV) (vgl. Rn. 32, 33, 40-42, 44, 50, 54, 55)

4.                     Staatliche Beihilfen – Rückforderung einer rechtswidrigen Beihilfe – Berechnung des zurückzufordernden Betrags und Bestimmung der Adressaten der Rückforderungsanordnungen – Schwierigkeiten des Mitgliedstaats – Pflicht zur Zusammenarbeit zwischen Kommission und Mitgliedstaat (Art. 4 Abs. 3 EUV) (vgl. Rn. 34, 52)

5.                     Staatliche Beihilfen – Beschluss der Kommission, mit dem die Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Binnenmarkt festgestellt und deren Rückforderung angeordnet wird – Verpflichtungen der Mitgliedstaaten – Rückforderungspflicht – Umfang (Art. 108 AEUV) (vgl. Rn. 47, 48)

6.                     Staatliche Beihilfen – Verwaltungsverfahren – Verpflichtung der Kommission, die Beteiligten zur Äußerung aufzufordern – Form der Aufforderung (Art. 108 Abs. 2 AEUV) (vgl. Rn. 58, 59)

7.                     Staatliche Beihilfen – Begriff – Zinsvergünstigung – Staatliche Bürgschaft – Einbeziehung – Voraussetzungen (Art. 107 Abs. 1 AEUV) (vgl. Rn. 69, 71, 72, 78-80, 93-97, 112-117)

8.                     Staatliche Beihilfen – Beeinträchtigung des Handels zwischen Mitgliedstaaten – Beeinträchtigung des Wettbewerbs – Beihilfe geringen Umfangs auf einem Sektor mit lebhaftem Wettbewerb – Landwirtschaftssektor (Art. 107 Abs. 1 AEUV) (vgl. Rn. 111, 127, 133)

9.                     Staatliche Beihilfen – Beeinträchtigung des Handels zwischen Mitgliedstaaten – Beeinträchtigung des Wettbewerbs – Beurteilungskriterien – Liberalisierter Sektor (Art. 107 Abs. 1 AEUV) (vgl. Rn. 122-126)

10.                     Staatliche Beihilfen – Verbot – Ausnahmen – Ermessen der Kommission – Gerichtliche Nachprüfung – Grenzen – Beurteilung der Rechtmäßigkeit anhand der Informationen, die der Kommission beim Erlass ihrer Entscheidung zur Verfügung standen (Art. 107 Abs. 3 AEUV) (vgl. Rn. 146, 147, 153, 165)

11.                     Staatliche Beihilfen – Verbot – Ausnahmen – Enge Auslegung – Verpflichtung der Kommission, die Zulässigkeit einer Beihilfe anhand der bei ihrer Zahlung geltenden materiell-rechtlichen Vorschriften zu beurteilen (Art. 107 Abs. 1 und 3 Buchst. b AEUV; Mitteilung 2009/C 16/01 der Kommission, Nr. 4.2.2) (vgl. Rn. 155, 156)

12.                     Staatliche Beihilfen – Rückforderung einer rechtswidrigen Beihilfe – Unter Verstoß gegen die Verfahrensvorschriften des Art. 108 AEUV gewährte Beihilfe – Berechtigtes Vertrauen der Empfänger – Fehlen (Art. 107 AEUV und 108 Abs. 3 AEUV) (vgl. Rn. 163, 164)

13.                     Staatliche Beihilfen – Verbot – Ausnahmen – Beihilfen, die als mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar angesehen werden können – Beihilfen zur Behebung einer beträchtlichen Störung im Wirtschaftsleben eines Mitgliedstaats – Mitteilung der Kommission, durch die die Erzeuger des landwirtschaftlichen Primärsektors vom Anwendungsbereich der Ausnahme ausgenommen wurden – Verstoß gegen die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und der Gleichbehandlung – Nichtvorliegen (Art. 107 Abs. 3 Buchst. b AEUV; Mitteilung 2009/C 16/01 der Kommission, Nr. 1.3) (vgl. Rn. 166-168)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung des Beschlusses 2012/320/EU der Kommission vom 25. Januar 2012 betreffend die von Griechenland an Getreide erzeugende Landwirte und Getreidegenossenschaften gewährten Beihilfen (ABl. L 164, S. 10)

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Hellenische Republik trägt die Kosten.