Urteil des Gerichts vom 18. März 2015 – IDT Biologika/Kommission
(Rechtssache T-30/12)1
(Öffentliche Lieferaufträge – Ausschreibungsverfahren – Lieferung von Tollwut-Impfstoffen nach Serbien – Ablehnung des Angebots eines Bieters – Auftragsvergabe an einen anderen Bieter – Auswahlkriterien – Offensichtlicher Beurteilungsfehler)
Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Klägerin: IDT Biologika GmbH (Dessau-Roßlau, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: zunächst Rechtsanwälte R. Gross und T. Kroupa, dann Rechtsanwalt R. Gross und Rechtsanwältin A. Mekdam)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: F. Erlbacher und T. Scharf)
Gegenstand
Nichtigerklärung der Entscheidung der Delegation der Europäischen Union in der Republik Serbien vom 5. Oktober 2011 (ABl. 2011/S 222-359832), den Auftrag EuropeAid/130686/C/SUP/RS für die Lieferung eines Tollwut-Impfstoffs für Impfkampagnen in Serbien an das Konsortium unter der Leitung der Bioveta a. s. zu vergeben und das Angebot der Klägerin abzulehnen
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die IDT Biologika GmbH trägt die Kosten.
________________________1 ABl. C 89 vom 24.3.2012.