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Amtsblattmitteilung

 

Klage von Le Front National und sieben weiterer Kläger gegen den Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament, eingereicht am 13. Januar 2004

(Rechtssache T-17/04)

(Verfahrenssprache: Französisch)

Le Front National mit Sitz in Saint-Cloud (Frankreich), Marie-France Stirbois, wohnhaft in Villeneuve-Loubey (Frankreich), Bruno Gollnisch, wohnhaft in Limonest (Frankreich), Carl Lang, wohnhaft in Boulogne-Billancourt (Frankreich), Jean-Claude Martinez, wohnhaft in Montpellier (Frankreich), Philip Claeys, wohnhaft in Overijse (Belgien), Koen Dillen, wohnhaft in Antwerpen (Belgien), und Mario Borghezio, wohnhaft in Turin (Italien), haben am 13. Januar 2004 eine Klage gegen den Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigter der Kläger ist Rechtsanwalt Wallerand de Saint-Just.

Die Kläger beantragen,

-    die Verordnung Nr. 2004/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 über die Regelungen für die politischen Parteien auf europäischer Ebene und ihre Finanzierung für nichtig zu erklären;

-    dem Europäischen Parlament und dem Rat die Kosten des Verfahrens und Anwaltskosten in Höhe von 10 000 Euro aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Kläger stützen ihre Klage auf Gründe, die mit denen identisch sind, die die Kläger in der Rechtssache T-13/041 geltend gemacht haben. Sie tragen außerdem vor, dass die angefochtene Verordnung gegen das französische Gesetz Nr. 95-65 vom 19. Januar 1995 über die Finanzierung der politischen Parteien verstoße. Dieses Gesetz verbiete nämlich die Parteienfinanzierung durch juristische Personen, während die angefochtene Verordnung kein derartiges Verbot enthalte und so zu einer Umgehung des französischen Verbotes führen könne.

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1 - Rechtssache T-13/04, Bonde u. a./Parlament und Rat.