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Amtsblattmitteilung

 

Klage des Luigi Marcuccio gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingereicht am 16. Januar 2004

(Rechtssache T-18/04)

(Verfahrenssprache: Italienisch)

Luigi Marcuccio hat am 16. Januar 2004 eine Klage gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigter des Klägers ist Rechtsanwalt Alessandro Distante.

Der Kläger beantragt,

─    die Entscheidung der Anstellungsbehörde über die Zurückweisung seines Antrags aufzuheben;

─    festzustellen, dass er gemäß Artikel 72 des Statuts Anspruch auf die Erstattung sämtlicher Kosten für ärztliche Behandlung in Höhe von 100 v. H. hat, die ihm vom 4. Januar 2002 an bis zu seiner vollständigen Genesung entstanden sind;

─    der Europäischen Kommission die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Der Kläger wendet sich gegen die Weigerung der Kommission, ihm die durch die Behandlung seiner Krankheiten entstandenen Kosten für ärztliche Behandlung in Höhe von 100 v. H. zu erstatten.

Zur Begründung seiner Forderungen verweist der Kläger auf Artikel 72 des Statuts und auf das völlige Fehlen einer Begründung.

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