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Amtsblattmitteilung

 

Klage der Metso Paper Automation Oy gegen das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM), eingereicht am 19. Januar 2004

(Rechtssache T-19/04)

Verfahrenssprache: Englisch

Die Metso Paper Automation Oy, Tampere (Finnland), hat am 19. Januar 2004 eine Klage gegen das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigter der Klägerin ist Rechtsanwalt J. Tanhuanpää.

Die Klägerin beantragt,

-    die angefochtene Entscheidung1 teilweise aufzuheben, soweit darin die Anmeldung der Marke PAPERLAB nach Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 40/94 zurückgewiesen wird (Nr. 1 des Tenors). Gegenstand der Klage ist nicht Nummer 2 des Tenors, mit der die Beschwerdekammer die Sache an den Prüfer zur weiteren Prüfung nach Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung Nr. 40/94 zurückverweist;

-    dem Amt die Kosten der Klägerin aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Betroffene Marke:    Wortmarke "PAPERLAB" - Anmeldung Nr. 2 575 009.

Beanspruchte Waren oder

Dienstleistungen:    Waren in Klasse 9 (Computer und Messgeräte zur Untersuchung und Prüfung von Papier).

Bei der Beschwerdekammer angefochtene

Entscheidung:    Zurückweisung der Anmeldung durch den Prüfer.

Entscheidung der Beschwerdekammer:    Aufrechterhaltung der angefochtenen Entscheidung, soweit darin die Anmeldung nach Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung Nr. 40/94 zurückgewiesen wird. Die Sache wurde an den Prüfer zur weiteren Prüfung nach Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung Nr. 40/94 zurückverwiesen.

Klagegründe:    - Die Marke "PAPERLAB" sei für die Klasse 9 eintragungsfähig, da sie die Waren in keiner Weise unmittelbar beschreibe;

    - die Marke "PAPERLAB" sei geeignet, im Verkehr die Waren der Anmelderin von den Waren anderer Unternehmen zu unterscheiden;

    - das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt habe verschiedene ähnliche Marken zur Eintragung zugelassen.

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1 - Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 17. November 2003 (Sache R 842/2002-1).