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Klage, eingereicht am 25. November 2014 – SolarWorld/Kommission

(Rechtssache T-783/14)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: SolarWorld AG (Bonn, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwalt L. Ruessmann und J. Beck, Solicitor)

Beklagte: Europäische Kommission

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Klage für zulässig und begründet zu erklären;

die angefochtene Maßnahme für nichtig zu erklären, und

die Kommission zu verurteilen, die Kosten der Klägerin zu tragen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Mit ihrer Klage begehrt die Klägerin die Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission, den Mindestpreis für Einfuhren von Fotovoltaikmodulen aus kristallinem Silicium und Schlüsselkomponenten davon mit Ursprung in oder versandt aus der Volksrepublik China anzupassen.

Die Klägerin stützt ihre Klage auf einen einzigen Klagegrund, nämlich, dass die Kommission gegen Art. 8 Abs. 1 der Verordnung Nr. 1225/20091 und Art. 13 Abs. 1 der Verordnung Nr. 597/20092 des Rates verstoßen habe, indem sie den Mindestpreis angepasst habe, ohne zu prüfen, ob der angepasste Mindestpreis ausreichend sei, um die schädigenden Auswirkungen des Dumpings und der Subventionen zu beseitigen.

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1 Verordnung (EG) Nr. 1225/2009 des Rates vom 30. November 2009 über den Schutz gegen gedumpte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Gemeinschaft gehörenden Ländern (ABl. L 343, S. 51).

2 Verordnung (EG) Nr. 597/2009 des Rates vom 11. Juni 2009 über den Schutz gegen subventionierte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Gemeinschaft gehörenden Ländern (ABl. L 188, S. 93).