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Urteil des Gerichts vom 27. Januar 2016 – DF/Kommission

(Rechtssache T-782/14 P)1

(Rechtsmittel – Öffentlicher Dienst – Beamte – Dienstbezüge – Abordnung im dienstlichen Interesse – Auslandszulage – In Art. 4 Abs. 1 Buchst. b des Anhangs VII des Statuts vorgesehene Voraussetzung – Rückforderung zuviel gezahlter Beträge)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Rechtsmittelführer: DF (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt A. von Zwehl)

Andere Partei des Verfahrens: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und T. Bohr)

Gegenstand

Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Dritte Kammer) vom 1. Oktober 2014, DF/Kommission (F-91/13, SlgÖD, EU:F:2014:228), gerichtet auf teilweise Aufhebung dieses Urteils

Tenor

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

Herr DF trägt seine eigenen Kosten sowie die Kosten, die der Europäischen Kommission im Rahmen des vorliegenden Rechtszugs entstanden sind.

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1     ABl. C 89 vom 16.3.2015.