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Klage, eingereicht am 11. April 2012 - Ternavsky/Rat

(Rechtssache T-163/12)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Anatoly Ternavsky (Moskau, Russland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte C. Rapin und E. Van den Haute)

Beklagter: Rat der Europäischen Union

Anträge

Der Kläger beantragt,

-    die vorliegende Klage für zulässig zu erklären;

Anhang II Nr. 2 des Durchführungsbeschlusses 2012/171/GASP des Rates vom 23. März 2012 zur Durchführung des Beschlusses 2010/639/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Belarus und Anhang II Nr. 2 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 265/2012 des Rates vom 23. März 2012 zur Durchführung des Artikels 8a Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 über restriktive Maßnahmen gegen Belarus für nichtig zu erklären;

den Rat zur Zahlung sämtlicher Kosten zu verurteilen;

für den Fall, dass das Gericht die Hauptsache für erledigt erklären sollte, dem Rat gemäß Art. 87 § 6 in Verbindung mit Art. 90 Buchst. a der Verfahrensordnung des Gerichts die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Zur Stützung der Klage macht der Kläger drei Klagegründe geltend.

Offensichtlich unrichtige Feststellung der Tatsachen, die in den Rechtsakten des Rates als Gründe für die Aufnahme des Klägers in die Liste der mit Sanktionen belegten Personen angegeben worden sind;

Unzureichende Begründung der angefochtenen Rechtsakte, da die angegebenen Gründe in keiner Weise geeignet seien, Klarheit darüber zu verschaffen, weshalb diese Aufnahme in die Liste nötig sei.

Verstoß gegen den Beschluss 2010/639/GASP und die Verordnung (EG) Nr. 765/2006 in den geänderten Fassungen sowie gegen das Diskriminierungsverbot, da erstens der Anwendungsbereich dieser Rechtsakte auf einen Geschäftsmann ausgedehnt worden sei, ohne den Nachweis für ihm zurechenbare Handlungen zur Unterstützung des Regimes von Präsident Lukaschenko zu erbringen, und zweitens andere Geschäftsleute, die nach Ansicht des Rates ebenfalls dem Machtapparat von Belarus nahe stünden, im Unterschied zum Kläger nicht in die Sanktionslisten der EU aufgenommen worden seien.

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