Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 23. April 2012 - Ternavsky/Rat
(Rechtssache T-163/12 R)
(Vorläufiger Rechtsschutz - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen gegen Belarus - Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen - Antrag auf Aussetzung des Vollzugs - Verstoß gegen Formerfordernisse - Unzulässigkeit)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Antragsteller: Anatoly Ternavsky (Moskau, Russland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte C. Rapin und E. Van den Haute)
Antragsgegner: Rat der Europäischen Union
Gegenstand
Antrag auf Aussetzung des Vollzugs von Anhang II Nr. 2 des Durchführungsbeschlusses 2012/171/GASP des Rates vom 23. März 2012 zur Durchführung des Beschlusses 2010/639/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Belarus (ABl. L 87, S. 95) und von Anhang II Nr. 2 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 265/2012 des Rates vom 23. März 2012 zur Durchführung des Artikels 8a Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 über restriktive Maßnahmen gegen Belarus (ABl. L 87, S. 37)
Tenor
Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.
Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
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