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Klage, eingereicht am 25. September 2012 - CW/Rat

(Rechtssache T-162/12)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: CW (Paris, Frankreich) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt A. Tekari)

Beklagter: Rat der Europäischen Union

Anträge

Der Kläger beantragt,

die Klage für zulässig und begründet zu erklären;

dementsprechend den Beschluss 2012/50/GASP mit allen seinen Wirkungen für nichtig zu erklären, soweit er ihn betrifft;

den Rat zur Tragung der Kosten sowie zur Zahlung von 25 000,00 Euro für nicht erstattungsfähige Kosten zu verurteilen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Zur Stützung der Klage macht der Kläger fünf Klagegründe geltend: i) Verstoß gegen Verfahrensvorschriften und Verletzung der Verteidigungsrechte, ii) Fehlen eines Rechtsgrunds, iii) Verstoß gegen Art. 1 des Beschlusses 2011/72/GASP und unzureichende Begründung, iv) Beurteilungsfehler und v) unverhältnismäßiger Eingriff in das Eigentumsrecht und die unternehmerische Freiheit.

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1 - Beschluss 2011/72/GASP des Rates vom 31. Januar 2011 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Tunesien (ABl. L 28, S. 62).