Beschluss des Gerichts vom 18. November 2013 – Trabelsi/Rat
(Rechtssache T-162/12)1
(Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik – Restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Tunesien – Verlängerung des Einfrierens von Geldern – Nichtigerklärung der ursprünglichen Maßnahmen zum Einfrieren von Geldern – Erledigung)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Mohamed Trabelsi (Paris, Frankreich) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt A. Tekari)
Beklagter: Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: G. Étienne und M. Bishop)
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung des Beschlusses 2012/50/GASP des Rates vom 27. Januar 2012 zur Änderung des Beschlusses 2011/72/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Tunesien (ABl. L 27, S. 11), soweit er den Kläger betrifft
Tenor
Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt.
Der Rat der Europäischen Union trägt die Kosten.
________________________1 ABl. C 355 vom 17.11.2012.