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Beschluss des Gerichts vom 18. November 2013 – Trabelsi/Rat

(Rechtssache T-162/12)1

(Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik – Restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Tunesien – Verlängerung des Einfrierens von Geldern – Nichtigerklärung der ursprünglichen Maßnahmen zum Einfrieren von Geldern – Erledigung)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Mohamed Trabelsi (Paris, Frankreich) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt A. Tekari)

Beklagter: Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: G. Étienne und M. Bishop)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung des Beschlusses 2012/50/GASP des Rates vom 27. Januar 2012 zur Änderung des Beschlusses 2011/72/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Tunesien (ABl. L 27, S. 11), soweit er den Kläger betrifft

Tenor

Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt.

Der Rat der Europäischen Union trägt die Kosten.

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1     ABl. C 355 vom 17.11.2012.