Language of document : ECLI:EU:T:2014:350





Urteil des Gerichts (Dritte Kammer) vom 4. Juni 2014 –
Free/HABM – Conradi + Kaiser (FreeLounge)

(Rechtssache T‑161/12)

„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke FreeLounge – Ältere nationale Bildmarke free LA LIBERTÉ N’A PAS DE PRIX, ältere nationale Wortmarke FREE, Firma FREE und Domainname FREE.FR – Relatives Eintragungshindernis – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 – Abänderungsbefugnis“

1.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Beurteilungskriterien (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 16, 17, 43)

2.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Ähnlichkeit der betreffenden Waren oder Dienstleistungen – Beurteilungskriterien (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 18)

3.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Wortmarke FreeLounge – Bildmarke free LA LIBERTÉ N’A PAS DE PRIX, Wortmarke FREE, Firma FREE und Domainname FREE.FR (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 27‑31, 37)

4.                     Gemeinschaftsmarke – Beschwerdeverfahren – Klage beim Unionsrichter – Befugnis des Gerichts zur Abänderung der angefochtenen Entscheidung – Grenzen (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 65 Abs. 3) (vgl. Rn. 38)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 25. Januar 2012 (Sache R 437/2011‑2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Free SAS und der Conradi + Kaiser GmbH

Tenor

1.

Die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 25. Januar 2012 (Sache R 437/2011‑2) wird aufgehoben, soweit darin die mit der Anmeldung beanspruchten Dienstleistungen der Online Publikationen von elektronischen Büchern und Zeitschriften sowie die Dienstleistungen der Publikationen von Zeitschriften und Büchern in elektronischer Form, auch im Internet, der Klasse 41 als den von der älteren Bildmarke erfassten Dienstleistungen der Verbreitung von Informationen auf elektronischem Weg, insbesondere für weltweite Kommunikationsnetze des Typs Internet, der Klasse 38 nicht ähnlich eingestuft wurden.

2.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3.

Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.