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SEQ CHAPTER \h \r 1

Klage, eingereicht am 19. Februar 2008 - Exalation/HABM (Vektor-Lycopin)

(Rechtssache T-85/08)

Verfahrenssprache: Deutsch

Parteien

Klägerin: Exalation Ltd (Ilford, Großbritannien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt K. Zingsheim)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Anträge der Klägerin

Die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes vom 17. Dezember 2007 (R 1037/2007-4) und die Entscheidung des Harmonisierungsamtes vom 4. Mai 2007 aufzuheben und das Harmonisierungsamt zu verpflichten, die von der Klägerin angemeldete Marke "Vektor-Lycopin" als Gemeinschaftsmarke in das Markenregister der Gemeinschaftsmarken einzutragen;

dem Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Betroffene Gemeinschaftsmarke: die Wortmarke "Vektor-Lycopin" für Waren der Klassen 5, 29 und 30 (Anmeldung Nr. 4 838 983).

Entscheidung des Prüfers: teilweise Zurückweisung der Anmeldung.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c der Verordnung (EG) Nr. 40/941, da die angemeldete Marke ausreichende Unterscheidungskraft ausweise und nicht beschreibend sei.

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1 - Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates vom 20. Dezember 1993 über die Gemeinschaftsmarke (ABl. 1994, L 11, S. 1).