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Klage, eingereicht am 7. Juli 2021 – KN/Parlament

(Rechtssache T-401/21)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: KN (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin M. Casado García-Hirschfeld und Rechtsanwalt M. Aboudi)

Beklagter: Europäisches Parlament

Anträge

Der Kläger beantragt,

die Zulässigkeit der vorliegenden Klage festzustellen;

den angefochtenen Beschluss aufzuheben;

den Ersatz des nach billigem Ermessen auf 100 000 Euro veranschlagten immateriellen Schadens anzuordnen;

dem Beklagten sämtliche Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Der Kläger stützt seine Klage gegen den Beschluss des Europäischen Parlaments vom 28. April 2021 über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2019, Einzelplan VI – Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss [2020/2145(DEC)] und die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 29. April 2021 mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des vorgenannten Beschlusses sind, auf zwei Klagegründe.

Mit dem ersten Klagegrund wird ein Verstoß gegen Art. 16 Abs. 1 AEUV, die Art. 1 und 8 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, die Art. 4 und 5 der Verordnung 2018/17251 sowie ein Verstoß gegen den Grundsatz der Vertraulichkeit von Disziplinarverfahren und gerichtlichen Informationen und gegen Art. 10 der Verordnung Nr. 883/20132 geltend gemacht.

Mit dem zweiten Klagegrund wird ein Verstoß gegen das Recht auf die Unschuldsvermutung, den Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung und des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes geltend gemacht.

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1 Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2018 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 und des Beschlusses Nr. 1247/2002/EG (ABl. 2018, L 295, S. 39).

2 Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. September 2013 über die Untersuchungen des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1073/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (Euratom) Nr. 1074/1999 des Rates (ABl. 2013, L 248, S. 1).