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Klage, eingereicht am 4. September 2009 - ICO Satellite/Kommission

(Rechtssache T-350/09)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: ICO Satellite Ltd (Slough, Vereinigtes Königreich) (Prozessbevollmächtigter: S. Tupper, Solicitor)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung Nr. 2009/449/EG vom 13. Mai 2009 über die Auswahl und Genehmigung von Systemen, die Satellitenmobilfunkdienste (MMS) erbringen, nach den Art. 230 EG und 231 EG für nichtig zu erklären,

der Beklagten die Kosten aufzuerlegen und alle weiteren Anordnungen zu treffen, die das Gericht für angemessen hält.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Mit ihrer Klage begehrt die Klägerin die Nichtigerklärung der Entscheidung Nr. 2009/449/EG der Kommission vom 13. Mai 2009 über die Auswahl und Genehmigung von Systemen, die Satellitenmobilfunkdienste (MMS) erbringen.

Die angefochtene Entscheidung führe dazu, dass ihr Eigentumsrechte, die sie nach internationalem Recht erworben habe, entzogen würden. Außerdem sei die angefochtene Entscheidung rechtswidrig, weil die Kommission

die Klägerin dadurch diskriminiert habe, dass sie einen ehemaligen Vorstandsvorsitzenden des Immarsat Ventures Limited Council (Immarsat) am Entscheidungsprozess beteiligt und damit gegen wesentliche Formerfordernisse verstoßen sowie den Grundsatz der Gleichbehandlung verletzt habe, und

vernunftwidrig gehandelt habe, da sie Immarsat und Solaris Mobile Limited gegenüber der Klägerin den Vorzug gegeben habe, obwohl die Klägerin objektiv besser in der Lage sei, MMS anzubieten.

Die angefochtene Entscheidung der Beklagten sei unverhältnismäßig, diskriminiere die Klägerin und entspreche nicht deren berechtigten Erwartungen. Ferner verletze die angefochtene Entscheidung das durch Art. 1 des 1. Zusatzprotokolls der Europäischen Konvention zum Schutz der Menscherechte (EMRK) verbürgte Recht der Klägerin auf Achtung ihres Eigentums, sowie ihre zivilrechtlichen Ansprüche einschließlich der Eigentumsrechte und des in Art. 6 EMRK verankerten Rechts auf ein faires Verfahren.

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1 - Entscheidung Nr. 2009/49/EG der Kommission vom 13. Mai 2009 über die Auswahl und Genehmigung von Systemen, die Satellitenmobilfunkdienste (MMS) erbringen (bekannt gegeben unter Aktenzeichen C [2009] 3746) (ABl. L 149, S. 65).