Language of document : ECLI:EU:T:2012:341





Beschluss des Gerichts (Erste Kammer) vom 4. Juli 2012 –
ICO Satellite/Kommission

(Rechtssache T‑350/09)

„Nichtigkeitsklage – Klagefrist – Fristbeginn – Kein entschuldbarer Irrtum – Offensichtliche Unzulässigkeit“

1.                     Nichtigkeitsklage – Fristen – Zwingendes Recht – Beginn – Mitteilung (Art. 230 Abs. 5 EG) (vgl. Randnrn. 26‑29, 31)

2.                     Verfahren – Klagefristen – Ausschlusswirkung – Entschuldbarer Irrtum – Begriff (vgl. Randnrn. 39, 41‑42)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2009/449/EG der Kommission vom 13. Mai 2009 über die Auswahl der Betreiber europaweiter Systeme, die Satellitenmobilfunkdienste (MSS) erbringen (ABl. L 149, S. 65)

Tenor

1.

Die Klage wird als offensichtlich unzulässig abgewiesen.

2.

Die ICO Satellite Ltd trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission.

3.

Der Rat der Europäischen Union und die Solaris Mobile Ltd tragen ihre eigenen Kosten.