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Beschluss des Präsidenten des Gerichts erster Instanz vom 29. Oktober 2009 - Novácke chemické závody/Kommission

(Rechtssache T-352/09 R)

(Vorläufiger Rechtsschutz - Wettbewerb - Entscheidung der Kommission, mit der eine Geldbuße verhängt wird - Bankbürgschaft - Antrag auf Aussetzung des Vollzugs - Fehlende Dringlichkeit)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Antragstellerin: Novácke chemické závody, a.s. (Nováky, Slowakei) (Prozessbevollmächtigte: A. Černejová, Rechtsanwältin)

Antragsgegnerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: F. Castillo de la Torre und N. von Lingen)

Gegenstand

Antrag auf Aussetzung des Vollzugs der Entscheidung der Kommission vom 22. Juli 2009 in einem Verfahren nach Art. 81 EG-Vertrag und Art. 53 EWR-Abkommen (Sache COMP/39.396 - Calciumcarbid und Reagenzien auf Magnesiumbasis für die Stahl- und die Gasindustrien), soweit sie die Antragstellerin betrifft

Tenor

Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.

Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

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