Klage, eingereicht am 27. Januar 2014 – BMV Mineralöl Versorgungsgesellschaft/HABM – Delek Europe (GO)
(Rechtssache T-60/14)
Sprache der Klageschrift: Deutsch
Verfahrensbeteiligte Parteien
Klägerin: BMV Mineralöl Versorgungsgesellschaft mbH (Berlin, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: M. Von Fuchs und I. Czernik, Rechtsanwälte)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Delek Europe BV (Breda, Niederlande)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 22. November 2013 in der Sache R 382/2013-4 aufzuheben;
dem Streithelfer die Kosten des Verfahrens, einschließlich der im Laufe des Beschwerdeverfahrens angefallenen Kosten aufzuerlegen;
hilfsweise, sofern der Streithelfer seine Beteiligung am Verfahren nicht erklärt, dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) die Kosten des Verfahrens, einschließlich der im Laufe des Beschwerdeverfahrens angefallenen Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Delek Europe BV
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke, die das Wortelement „GO“ enthält, für Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 35 und 36 (Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 9 995 201)
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Klägerin
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Bildmarke, die das Wortelement „GO“ enthält, für Waren und Dienstleistungen der Klassen 4, 19, 35, 39 und 42
Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Teilweise Zurückweisung des Widerspruchs
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009